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ARBEITEN BEIM BISTUM AACHEN

Sachbearbeiter/-in Stellenangelegenheiten

(m/w/d)

Wirksam sein

gesucht für die Abteilung Personalmanagement zum 01. April 2023 mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %, unbefristet.

Die Hauptabteilung Personal gestaltet strategische und operative Personalarbeit und entwickelt sie kontinuierlich weiter. Die Abteilung 2.1 Personalmanagement leistet umfassende Personalarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bischöflichen Generalvikariat und im Pastoralen Dienst. Sie entwickelt innovative Konzepte und Instrumente und stellt diese weiteren Akteuren von Personalarbeit im Bistum Aachen zur Verfügung.

IHRE VERANTWORTUNG

    • Beratung und Unterstützung der an der Fertigung von Stellenbeschreibungen Beteiligten; Sicherstellung des inhaltlichen Standards für Stellenbeschreibungen; Klärung von zentralen Fragestellungen zur Stellenbewertung mit der Stabsabteilung Arbeitsrecht
    • Geschäftsführung der Stellenbewertungskommission. Organisatorische und fachliche Vor- bzw. Nachbereitung der Stellenbewertungskommission. Pflege und Aktualisierung der Stellenbeschreibungen und -bewertungen im Personalinformationssystem
    • Datenpflege in den vorhandenen Personalinformationssystemen sowie operative Unterstützung in der Stellenplanung

IHR PROFIL

    • Abgeschlossenes Hochstudium in Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Personal (Bachelor / Diplom FH)
    • Sehr gute Kenntnisse im Arbeits- und Tarifrecht, insbesondere in der Stellenbewertung und Eingruppierung
    • Gute EDV-Kenntnisse in den Standard-Office-Programmen
    • Kenntnisse in der Datenpflege wünschenswert
    • Gute Analyse- und Kommunikationsfähigkeit
    • Identifikation mit den Aufgaben, Zielen und Werten der Katholischen Kirche

WIR BIETEN


    • Flexible Arbeitszeiten
    • Personalentwicklung
    • Work-Life-Balance
    • Potenzialförderung
    • Jobticket & Mobiles Arbeiten
    • Cambio Carsharing
    • Werteorientierung
    • Betriebliche Altersvorsorge

Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und gleicher persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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